Stand: Mai 2022
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Was ist eigentlich die „mündliche Note“ Der Begriff „mündliche Note“ ist im Grunde irreführend, weil damit meistens nur die rein mündliche Mitarbeit assoziiert wird. Die mündliche Note setzt sich aber aus viel mehr Kriterien zusammen! Die meisten Bundesländer haben im Internet (Kultusministerium) ihre Schulgesetze und Verordnungen veröffentlicht. Dazu gehören auch Kriterien für die Notengebung.  Eine Übersicht über die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und eine Lehrplan-Datenbank finden Sie unter folgender Adresse: Übersicht    Lehrpläne:    Ständige    Konferenz    der    Kultusminister    der    Länder    in    der Bundesrepublik Deutschland (KMK) - optional hier Beispiel Schleswig-Holstein: Die Zeugnisnote wird aus schriftlicher und mündlicher Note ermittelt. Die schriftliche Note wird aus den Zensuren der Klassenarbeiten/Klausuren gebildet. Die mündliche Note wird aus den Unterrichtsbeiträgen gebildet.   Das prozentuale Verhältnis in der Bewertung von Klassenarbeiten und Unterrichtsbeiträgen - also zwischen schriftlicher und mündlicher Note - ist nicht konkret vorgeschrieben und wird von Lehrern unterschiedlich gehandhabt, in der Regel zwischen 40/60 bis 20/80 .   Die Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die nicht Klassenarbeiten sind Die Unterrichtsbeiträge sollen höher gewichtet werden, weil sie mehr zu einem umfassenden Leistungsbild eines Schülers beitragen als die meist wenigen Klassenarbeiten. Die zu bewertenden Kriterien der Unterrichtsbeiträge sind in den Lehrplänen der einzelnen Fächer aufgeführt und können z.B. sein:   Die Auswahl und Gewichtung der Kriterien nehmen Lehrkräfte nach fachlichem und pädagogischem Ermessen in eigener Verantwortung vor. Das Schulgesetz lässt ihnen hier einen breiten Ermessensspielraum. Die mündliche Beteiligung ist also nur eines von vielen Kriterien, die zur Ermittlung der mündlichen Note herangezogen werden können. Je mehr Kriterien bewertet werden, desto umfassender ist auch das Leistungsbild eines Schülers. Es gibt demnach keinen Grund, warum stille Schüler in der Gesamtnote schlechter gestellt werden müssten als ihre Mitschüler. Der Ermessensspielraum wird in Bezug auf die Auswahl und Gewichtung der Kriterien nicht immer auf sinnvolle pädagogische Weise ausgeschöpft. Mit der persönlichen Einstellung, dass die aktive mündliche Mitarbeit das höchste Maß der Bewertung sein muss, engen Lehrkräfte ihren Ermessensspielraum selbst ein. Dagegen berücksichtigt eine ausgewogene Bewertung möglichst viele Kriterien, um ein wirklich umfassendes Leistungsbild eines Schülers zu bekommen.  Welche und wie viele Kriterien überhaupt zur Bewertung herangezogen werden können, hängt von der Unterrichtsgestaltung ab. Lehrer können ihren Unterricht frei nach ihren Vorstellungen gestalten, das Schulgesetz lässt ihnen auch hier einen großen Handlungsspielraum. Orientiert sich die Unterrichtsgestaltung überwiegend an aktiver mündlicher Mitarbeit, ergeben sich daraus auch überwiegend 'mündliche' Kriterien. Bevorzugt werden dann Gruppengespräche, Vorträge, Präsentationen und evtl. Rollenspiele, zu deren Teilnahme die Schüler ausnahmslos verpflichtet werden und auch stilleren Schülern keine Wahlmöglichkeit lässt. Die normative Leistungsbewertung orientiert sich an einer festgelegten Norm und sondert jeden aus, der nicht dieser Norm entspricht. Persönliche Stärken und Schwächen der Schüler finden hierbei keine Berücksichtigung, Potentiale werden oft weder erkannt noch gefördert. Mit einem festgelegten Rechenschema können Lehrer jederzeit nachweisen, wie die Zeugnisnote ermittelt wurde und schützen sich damit vor möglicher Kritik. Zeugnisnoten sagen meist mehr über den Bewertungsmaßstab eines Lehrers und dessen Beziehung zum Schüler, aber wenig über die „objektive“ Schülerleistung aus. Transparenz Die Notengebung soll transparent und nachvollziehbar sein, es  ist aber nicht vorgeschrieben, die Noten in der Klasse öffentlich bekannt zu geben. Bei Differenzen zwischen schriftlicher und mündlicher Leistung sind Schüler und Eltern berechtigt, sich die Gründe erklären zu lassen. Es reicht nicht aus, wenn eine Lehrkraft sagt, der Schüler melde sich zu wenig, denn in die mündliche Note fließen auch viele andere Unterrichtsbeiträge ein - siehe Kriterien Unterrichtsbeiträge. Gründe für Noten sind auch in Protokollen von Versetzungskonferenzen festgeschrieben und können im Konfliktfall eingesehen werden.
praktische Beiträge
Hausaufgaben
Referate (schriftlich oder mündlicher Vortrag)
schriftliche Überprüfungen (Tests)
Arbeitsblätter
Projektarbeiten
Partnerarbeit
Vokabeltests
Lesetagebücher
Medien-Präsentationen
Beiträge in Unterrichts- und Gruppengesprächen
Gruppenarbeit
Unterrichtsbeiträge
Stand: Juli 2023
„Es gibt nichts Ungerechteres als die gleiche Behandlung von Ungleichem“ Joh. Friedrich Hebart
Der Ermessensspielraum wird in Bezug auf die Auswahl und Gewichtung der Kriterien nicht immer auf sinnvolle pädagogische Weise ausgeschöpft. Mit der persönlichen Einstellung, dass die aktive mündliche Mitarbeit das höchste Maß der Bewertung sein muss, engen Lehrkräfte ihren Ermessensspielraum selbst ein. Dagegen berücksichtigt eine ausgewogene Bewertung möglichst viele Kriterien, um ein wirklich umfassendes Leistungsbild eines Schülers zu bekommen.  Welche und wie viele Kriterien überhaupt zur Bewertung herangezogen werden können, hängt von der Unterrichtsgestaltung ab. Lehrer können ihren Unterricht frei nach ihren Vorstellungen gestalten, das Schulgesetz lässt ihnen auch hier einen großen Handlungsspielraum. Orientiert sich die Unterrichtsgestaltung überwiegend an aktiver mündlicher Mitarbeit, ergeben sich daraus auch überwiegend 'mündliche' Kriterien. Bevorzugt werden dann Gruppengespräche, Vorträge, Präsentationen und evtl. Rollenspiele, zu deren Teilnahme die Schüler ausnahmslos verpflichtet werden und auch stilleren Schülern keine Wahlmöglichkeit lässt.
Transparenz Die Notengebung soll transparent und nachvollziehbar sein, es  ist aber nicht vorgeschrieben, die Noten in der Klasse öffentlich bekannt zu geben. Bei Differenzen zwischen schriftlicher und mündlicher Leistung sind Schüler und Eltern berechtigt, sich die Gründe erklären zu lassen. Es reicht nicht aus, wenn eine Lehrkraft sagt, der Schüler melde sich zu wenig, denn in die mündliche Note fließen auch viele andere Unterrichtsbeiträge ein - siehe Kriterien Unterrichtsbeiträge.
Der Begriff „mündliche Note“ ist im Grunde irreführend, weil damit meistens nur die rein mündliche Mitarbeit assoziiert wird. Die mündliche Note setzt sich aber aus viel mehr Kriterien zusammen! Die meisten Bundesländer haben im Internet (Kultusministerium) ihre Schulgesetze und Verordnungen veröffentlicht. Dazu gehören auch Kriterien für die Notengebung. Eine Übersicht über die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und eine Lehrplan-Datenbank finden Sie unter folgender Adresse: Übersicht Lehrpläne: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) - optional hier
Mündliche Note
Was ist eigentlich die „mündliche Note“
Die Auswahl und Gewichtung der Kriterien nehmen Lehrkräfte nach fachlichem und pädagogischem Ermessen in eigener Verantwortung vor. Das Schulgesetz lässt ihnen hier einen breiten Ermessensspielraum. Die mündliche Beteiligung ist also nur eines von vielen Kriterien, die zur Ermittlung der mündlichen Note herangezogen werden können. Je mehr Kriterien bewertet werden, desto umfassender ist auch das Leistungsbild eines Schülers. Es gibt demnach keinen Grund, warum stille Schüler in der Gesamtnote schlechter gestellt werden müssten als ihre Mitschüler.
Die normative Leistungsbewertung orientiert sich an einer festgelegten Norm und sondert jeden aus, der nicht dieser Norm entspricht. Persönliche Stärken und Schwächen der Schüler finden hierbei keine Berücksichtigung, Potentiale werden oft weder erkannt noch gefördert. Mit einem festgelegten Rechenschema können Lehrer jederzeit nachweisen, wie die Zeugnisnote ermittelt wurde und schützen sich damit vor möglicher Kritik. Zeugnisnoten sagen meist mehr über den Bewertungsmaßstab eines Lehrers und dessen Beziehung zum Schüler, aber wenig über die „objektive“ Schülerleistung aus.
Gründe für Noten sind auch in Protokollen von Versetzungskonferenzen festgeschrieben und können im Konfliktfall eingesehen werden.
Chancengleichheit  für introvertierte Schüler
Die Zeugnisnote wird aus schriftlicher und mündlicher Note ermittelt. Die schriftliche Note wird aus den Zensuren der Klassenarbeiten/Klausuren gebildet. Die mündliche Note wird aus den Unterrichtsbeiträgen gebildet. Das prozentuale Verhältnis in der Bewertung von Klassenarbeiten und Unterrichtsbeiträgen - also zwischen schriftlicher und mündlicher Note - ist nicht konkret vorgeschrieben und wird von Lehrern unterschiedlich gehandhabt, in der Regel zwischen 40/60 bis 20/80 . Die Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die nicht Klassenarbeiten sind Die Unterrichtsbeiträge sollen höher gewichtet werden, weil sie mehr zu einem umfassenden Leistungsbild eines Schülers beitragen als die meist wenigen Klassenarbeiten. Die zu bewertenden Kriterien der Unterrichtsbeiträge sind in den Lehrplänen der einzelnen Fächer aufgeführt und können z.B. sein:  
Beispiel Schleswig-Holstein:
Mündliche Note   praktische Beiträge   Hausaufgaben   Referate (schriftlich oder mündlicher Vortrag)    schriftliche Tests   Arbeitsblätter     Projektarbeiten    Partnerarbeit    Vokabeltests   Lesetagebücher   Medien-Präsentationen    Beiträge in Unterrichts- und Gruppengesprächen   Gruppenarbeit
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